Anspruch auf die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld haben Leihbeschäftigte, die zum Stichtag 30. November 2023 mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall und seit über sechs Monaten bei ihrem Verleih-Arbeitgeber beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ gebunden sind (über 90 Prozent aller Leihbeschäftigten) – jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben – etwa den Personaldienstleister Autovision, wo ein eigener Haustarif gilt.
So bekommst Du Deine Extrazahlungen:
http://www.igmetall.de/tarif/tarifrunden/leiharbeit/mitgliederbonus-sichern