Die Leitung der Geschäftsstelle ist der Ortsvorstand. Die Amtsdauer des Ortsvorstandes beträgt 4 Jahre. Die Wahl des Ortsvorstandes erfolgt in der Delegiertenversammlung. Der Ortsvorstand leitet und vertritt die Geschäftsstelle nach außen, sowohl den Mitgliedern als auch Dritten gegenüber.
Aus wem besteht er?
Er besteht aus den beiden Bevollmächtigten und den Beisitzerinnen und Beisitzern. Der oder die Erste Bevollmächtigte einer Geschäftsstelle ist immer hauptamtlich. Die Beisitzerinnen und Beisitzer sind ehrenamtliche Funktionärinnen beziehungsweise Funktionäre. Je nach Größe der Geschäftsstelle kann der oder die Zweite Bevollmächtigte hauptamtlich sein (in Rostock und Schwerin ehrenamtlich). Die Mitglieder des OV werden von der Delegiertenversammlung in einer demokratischen Wahl gewählt. Die Delegiertenversammlung wird wenige Monate davor von allen Mitgliedern im gleichen Verfahren gewählt. So entstehen die zwei wichtigsten Gremien für die Zusammenarbeit und Informationsweitergabe direkt aus der Basis der Mitglieder.
Wie ist die IG Metall aufgebaut?
Die IG Metall ist eine demokratische Organisation und gliedert sich in regionale Geschäftsstellen, Bezirke und Vorstand. Ob vor Ort oder überregional – unsere Mitglieder bestimmen und entscheiden über die Arbeit und Politik der IG Metall mit.
Mitglied werden
Werde Teil einer starken Gemeinschaft
Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig, weitere hilfreiche Cookies sorgen dafür, diese Website und Ihre Nutzererfahrung zu verbessern.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.