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Ein Überblick unserer Leistungen die Du bei uns als Mitglied bekommst.
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WIR, DIE IG METALL
… sind mit über 2,2 Millionen Mitgliedern eine starke Gemeinschaft und setzen uns konsequent für alles rundum gute Arbeit ein. Eine unserer stärksten Leistungen sind unsere Tarifverträge. Sie regeln Einkommen, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und vieles andere mehr. Denn durch gute Arbeitsbedingungen steigen die Sozialabgaben und sorgen somit für bessere Renten. Um stark zu bleiben, brauchen wir jede und jeden einzelnen, denn die IG Metall ist nur so stark, wie ihre Mitglieder sie macht.
Wir unterstützen Dich:
Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht
Der Rechtsschutz der IG Metall bietet kompetente Beratung und kostenlose Prozessvertretung, Wie z.B. im:
§ Arbeitsrecht
Arbeitsentgelt
Abmahnung
Kündigung
Arbeitszeugnis /Zeugnisschnellcheck 48h (Zeugnis via Mail an die Geschäftsstelle senden und in 48h eine Antwort erhalten)
Urlaub und Urlaubsgeld
Eingruppierung
Entgeltfortzahlung
Mutterschutz
§ Sozialrecht
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Streitigkeiten um Bürgergeld
gesetzliche Unfallversicherung
gesetzliche Krankenversicherung
Schwerbehindertenrecht
§ Betriebliche Altersversorgung
§ Steuerrecht
(im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht)
Auch wenn Ihr nicht im Arbeitsleben steht unterstützen wir euch:
Sturz im Skiurlaub oder Verletzung beim Radausflug? Unsere Freizeitunfallversicherung mit Krankenhaustagegeld deckt Unfälle außerhalb des Berufs ab und besteht weltweit. Das bedeutet, sie gilt beim Sport genauso wie beim Gärtnern zu Hause oder beim Radfahren im Urlaub. Zudem gibt es eine Unterstützung bei Voll- bzw. Teilinvalidität (ab 20% Dauerschaden) sowie im Todesfall.
Krankenhaustagegeld
Bei jedem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden wird eine einmalige Entschädigung bis zum 30fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags der letzten 12 Monate pro Tag der stationären Behandlung gezahlt (höchstens 51,13 €/Tag).
Invaliditätsleistung
Bei Vollinvalidität wird als einmalige Entschädigung der 500fache Monatsbeitrag bezahlt. Beim durchschnittlichen Monatsbeitrag von 19,- € wären das
9.500,- € bei Teilinvalidität (ab 20%) gibt es entsprechende Teilbeträge.
Todesfallleistung
Im Todesfall gibt es eine Entschädigung in Höhe des 200fachen durchschnittlichen Monatsbeitrags des Mitglieds.
Unterstützung bei Sterbefällen
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen kein Sterbegeld mehr - die IG Metall schon. Sollte es zum Schlimmsten kommen, so unterstützen wir unsere Mitglieder bzw. deren Hinterbliebene. Die Leistungen errechnen sich aus der Dauer der Mitgliedschaft sowie dem Beitrag und werden auch beim Todesfall der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten gezahlt. Beispielsweise beträgt die Unterstützung bei einem Monatsbeitrag von 20 Euro und einer Dauer der Mitgliedschaft von über 20 Jahren 630 Euro. Beim Todesfall der/des Lebensgefährt*in eines Mitgliedes beträgt die Unterstützung im Todesfall die Hälfte.
Unterstützung bei Streik, Aussperrung und Maßregelung
Bei Streikmaßnahmen sichert die IG Metall durch das Streikgeld die finanzielle Existenz ihrer Mitglieder.
Unterstützung bei Notfällen
Wenn es hart auf hart kommt - in Krisen oder in außerordentlichen Notlagen - helfen wir unseren Mitgliedern. Mitglieder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können eine Unterstützung beantragen. Sie wird geprüft und natürlich vertraulich behandelt.
Was es sonst noch so gibt:
Infos durch die Metallzeitung oder übers Internet www.igmetall.de mit zahlreichen Artikeln zu vielen Themen, z. B. zur Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderungsrente, Gesundheit, Leiharbeit, Mobbing, Mindestlohn, Pflege, Rente, usw.
IGM-Service GmbH - Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Vorteile und Top-Angebote für Mitglieder und ihre Angehörigen breitzustellen und bietet zahlreiche Produkte und Leistungen fürs Arbeitsleben und die Freizeit. Einfach mal reinschauen unter www.igmservice.de
Wer sich ehrenamtlich bei uns engagieren will, für den haben wir unterschiedlichste Arbeitskreise (Ideenwerkstätten) für Jung & Alt
Wichtiger Hinweis:
Was die IG Metall für ihre Mitglieder leistet, wird aus Mitgliedsbeiträgen bezahlt. Die vielfältigen Leistungen gibt es nur bei satzungsgemäßer Beitragszahlung. Die Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden.
Wer zahlt...
...wieviel?
Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und Ausbildung/ dualem Studium,
Soloselbstständige
1 Prozent vom Bruttoeinkommen
Erwerbslose mit ALG Bezug, Rentner, Krankengeldbezieher,
Umschüler und andere Bezieher von Sozialversicherungsleistungen
0,5 Prozent vom Bruttoeinkommen
Studierende, Bürgergeldempfänger, Kranke ohne Krankengeld,
Mitglieder in Elternzeit, Mitglieder in privater Insolvenz
3 Euro Festbetrag
freiwillige Zivil-/ Sozialdienstleistende,
Rentner im Pflegeheim die nur Taschengeld erhalten nach SGBXII§276
O Euro
Download
Um unsere Leistungen ausdrucken zu können, haben wir Dir ein PDF im A3 Format hinterlegt.