WIR, DIE IG METALL
… sind mit über 2,2 Millionen Mitgliedern eine starke Gemeinschaft und setzen uns konsequent für alles rundum gute Arbeit ein. Eine unserer stärksten Leistungen sind unsere Tarifverträge. Sie regeln Einkommen, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und vieles andere mehr. Denn durch gute Arbeitsbedingungen steigen die Sozialabgaben und sorgen somit für bessere Renten. Um stark zu bleiben, brauchen wir jede und jeden einzelnen, denn die IG Metall ist nur so stark, wie ihre Mitglieder sie macht.
Wir unterstützen Dich:
Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht
Der Rechtsschutz der IG Metall bietet kompetente Beratung und kostenlose Prozessvertretung, wenn nötig durch alle Instanzen. Dies gilt etwa bei Streitigkeiten nach Arbeitsunfällen, Kündigungen, Krankheit, Auseinandersetzungen um Bescheide von der Arbeitsagentur, Rentenversicherungsträger, Pflegeversicherung, Leistungen der Krankenkassen, Abfindungen, Lohnabrechnungen und vieles mehr. Denn wer Recht hat, soll sein Recht auch bekommen!
Freizeitunfallversicherung
Sturz im Skiurlaub oder Verletzung beim Radausflug? Unsere Freizeitunfallversicherung mit Krankenhaustagegeld deckt Unfälle außerhalb des Berufs ab und besteht weltweit. Das bedeutet, sie gilt beim Sport genauso wie beim Gärtnern zu Hause oder beim Radfahren im Urlaub. Zudem gibt es eine Unterstützung bei Voll- bzw. Teilinvalidität (ab 20% Dauerschaden) sowie im Todesfall.
Krankenhaustagegeld
Bei jedem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden wird eine einmalige Entschädigung bis zum 30fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags der letzten 12 Monate pro Tag der stationären Behandlung gezahlt (höchstens 51,13 €/Tag).
Invaliditätsleistung
Bei Vollinvalidität wird als einmalige Entschädigung der 500fache Monatsbeitrag bezahlt. Beim durchschnittlichen Monatsbeitrag von 19,- € wären das
9.500,- € bei Teilinvalidität (ab 20%) gibt es entsprechende Teilbeträge.
Todesfallleistung
Im Todesfall gibt es eine Entschädigung in Höhe des 200fachen durchschnittlichen Monatsbeitrags des Mitglieds.
Unterstützung bei Sterbefällen
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen kein Sterbegeld mehr – die IG Metall schon. Sollte es zum Schlimmsten kommen, so unterstützen wir unsere Mitglieder bzw. deren Hinterbliebene. Die Leistungen errechnen sich aus der Dauer der Mitgliedschaft sowie dem Beitrag und werden auch beim Todesfall der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten gezahlt. Beispielsweise beträgt die Unterstützung bei einem Monatsbeitrag von 20 Euro und einer Dauer der Mitgliedschaft von über 20 Jahren 630 Euro. Beim Todesfall der/des Lebensgefährt*in eines Mitgliedes beträgt die Unterstützung im Todesfall die Hälfte.
Unterstützung bei Streik, Aussperrung und Maßregelung
Bei Streikmaßnahmen sichert die IG Metall durch das Streikgeld die finanzielle Existenz ihrer Mitglieder.
Unterstützung bei Notfällen
Wenn es hart auf hart kommt – in Krisen oder in außerordentlichen Notlagen – helfen wir unseren Mitgliedern. Mitglieder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können eine Unterstützung beantragen. Sie wird geprüft und natürlich vertraulich behandelt.
Was es sonst noch so gibt:
Infos durch die Metallzeitung oder übers Internet www.igmetall.de mit zahlreichen Artikeln zu vielen Themen, z. B. zur Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderungsrente, Gesundheit, Leiharbeit, Mobbing, Mindestlohn, Pflege, Rente, usw.
- IGM-Service GmbH – Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Vorteile und Top-Angebote für Mitglieder und ihre Angehörigen breitzustellen und bietet zahlreiche Produkte und Leistungen fürs Arbeitsleben und die Freizeit. Einfach mal reinschauen unter www.igmservice.de
- Kostenlose Teilnahme an Bildungsveranstaltungen - www.igmetall.de/bildung
- Wer sich ehrenamtlich bei uns engagieren will, für den haben wir unterschiedlichste Arbeitskreise (Ideenwerkstätten) für Jung & Alt
Wichtiger Hinweis:
Was die IG Metall für ihre Mitglieder leistet, wird aus Mitgliedsbeiträgen bezahlt. Die vielfältigen Leistungen gibt es nur bei satzungsgemäßer Beitragszahlung. Die Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden.
Wer zahlt...
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...wieviel?
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Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und Auszubildende |
1 Prozent vom Bruttoeinkommen |
Rentner, Arbeitssuchend ALGI, Krankengeldbezieher, Umschüler und andere Bezieher von Sozialversicherungsleistungen |
0,5 Prozent vom Bruttoeinkommen |
Studierende, Bürgergeldempfänger, Kranke ohne Krankengeld, Mitglieder in Elternzeit, Mitglieder in privater Insolvenz |
3 Euro Festbetrag |