Der Umgang mit Arbeitsmitteln gehört zum betrieblichen Alltag der Beschäftigten. Aber was ist ein Arbeitsmittel? Kann der Arbeitgeber Arbeitsmittel ohne Gefährdungsbeurteilung umbauen oder verändern? Ersetzt gar die CE-Kennzeichnung die Gefährdungsbeurteilung? Worin unterscheiden sich die Herstellerzertifkate? Was ist bei der Anschaffung neuer Arbeitsmittel zu beachten? Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von 2019 gibt dem Arbeitgeber eine Reihe von Grundpflichten, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Die Interessenvertretung, insbesondere der Betriebsrat, kann hierbei im Sinne eines präventiven Arbeitsund Gesundheitsschutzes wesentlich bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Einfluss nehmen. Im Seminar verschaffen wir uns einen Überblick über die Anwendung der BetrSichV und werden auf aktuelle betriebliche Probleme eingehen.
Um einen Seminarplatz anzufragen kontaktiere bitte Deine Geschäftsstelle. Hier geht es zu der Geschäftsstellensuche.
Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
---|---|---|---|
Sprockhövel | 25.07.2022 - 29.07.2022 | SB03022 | Verfügbar |
Sprockhövel | 04.10.2022 - 07.10.2022 | SB04022 | Verfügbar |