24. Juli 2023
T-ZUG in der Metall- und Elektroindustrie
Jetzt gibt’s das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG)
Mit der Juli-Abrechnung zahlen tarifgebundene Betriebe der Metall- und Elektroindustrie das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) aus – 27,5 Prozent Deines Monatsentgelts plus 18,5 Prozent vom Eck-Entgelt. Optional können Beschäftigte mit Kindern, Pflegeaufgaben oder in Schichtarbeit auch freie Tage wählen.

18,5 Prozent vom Eckentgelt gibt es im Februar obendrauf – je nach Tarifgebiet sind das rund 600 Euro brutto extra für die Beschäftigten in tarifgebunden Betrieben der Metall- und Elektroindustrie. Der Zusatzbetrag des Tariflichen Zusatzgelds (T-ZUG B) wird nun mit der Februar-Abrechnung ausbezahlt – statt wie bisher im Juli.


Ab 2026 26,5 Prozent des Eckentgelts

Im nächsten Jahr steigt der Zusatzbetrag des Tariflichen Zusatzgelds (T-ZUG B) um 8 Prozentpunkte auf 26,5 Prozent des Eckentgelts – je nach Tarifgebiet sind das 845 bis 952 Euro brutto zusätzlich.

Das hat die IG Metall im Metall-Tarifabschluss 2024 durchgesetzt, neben weiteren Einkommenssteigerungen und mehr freien Tagen. 

Das eigentliche Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A), das Beschäftigte mit Kindern, Pflege oder Schicht auch in freie Tage tauschen können, wird weiterhin wie üblich im Juli ausbezahlt – zusammen mit dem Transformationsgeld (T-Geld oder Trafobaustein) in Höhe von 18,4 Prozent Deines individuellen Monatsentgelts, das bislang im Februar ausbezahlt wurde.


Vier jährliche Sonderzahlungen

Das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) gibt es in Betrieben, die an die Tarifverträge der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie gebunden sind. Die IG Metall hat das T-ZUG in der Metall-Tarifrunde 2018 mit Warnstreiks durchgesetzt. Es gliedert sich auf in ein Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG A = 27,5 Prozent des individuellen durchschnittlichen Monatsentgelts) und den Zusatzbetrag (T-ZUG B = 18,5 Prozent vom Eckentgelt des jeweiligen Tarifgebiets).

Neben dem T-ZUG gibt es nach den Tarifverträgen der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie noch drei weitere jährliche Sonderzahlungen (Grafik unten): Das T-Geld (18,4 Prozent im Juli, seit 2022), das zusätzliche Urlaubsgeld (50 Prozent zusätzlich je Urlaubstag) und das Weihnachtsgeld (50 bis 55 Prozent des Monatsentgelts). Achtung: Voraussetzung für Sonderzahlungen ist, dass Ihr mindestens sechs Monate im Betrieb seid.


T-ZUG B und T-Geld tauschen die Plätze

Der Vorteil von Sonderzahlungen: In betrieblichen Krisen können Sonderzahlungen leichter als das normale Monatsentgelt in Zeit gewandelt werden, um Arbeitsplätze zu sichern.

Das ist auch die Idee beim Zusatzbetrag des tariflichen Zusatzgelds (T-ZUG B): Bei Einführung des T-ZUG 2018 vereinbarten IG Metall und Arbeitgeber, dass das T-ZUG B bei schlechter wirtschaftlicher Lage des Betriebs „differenziert“ – also verschoben oder ganz ausgesetzt werden kann.

Allerdings ist das T-ZUG B auch eine wichtige soziale Komponente: Dadurch dass es in Prozent des Eckentgelts und nicht des individuellen Monatsentgelts ausbezahlt wird, erhalten alle Entgeltgruppen den gleichen pauschalen Betrag: 18,5 Prozent des Eckentgelts – ab Februar 2026 dann 26,5 Prozent des Eckentgelts. Das entspricht je nach Tarifgebiet 845 bis 952 Euro brutto. Somit erhalten die unteren Entgeltgruppen prozentual auf ihr individuelles Einkommen bezogen mehr als die Beschäftigten in den oberen Entgeltgruppen.

Um diese soziale Komponente zu erhalten, setzte die IG Metall im Metall-Tarifabschluss 2024 durch, dass das T-ZUG B künftig nicht mehr „differenziert“ wird. Stattdessen übernimmt nun das bisher im Februar ausbezahlte Transformationsgeld (T-Geld oder Trafobaustein) von 18,4 Prozent des individuellen Monatsentgelts (das also keine soziale Komponente ist) diese Differenzierungsfunktion. Angewendet werden kann die Differenzierung des T-Gelds bei einer Nettorendite des Betriebs von unter 2,3 Prozent.

Da Betriebe jedoch bei der Auszahlung des T-Gelds im Februar noch nicht hinreichend absehen können, wie sich die wirtschaftliche Lage im Laufe des Jahres entwickelt, haben IG Metall und Arbeitgeber die Auszahlung des T-Gelds auf den Juli verschoben – im Tausch mit dem bislang im Juli ausgezahlten T-ZUG B, das es nun künftig im Februar gibt.  

 


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